Wir verteidigen Einzelpersonen und beraten und vertreten Unternehmen in sämtlichen umweltstrafrechtlichen Verfahren. 

Eines der Instrumente des Staates zum Schutz der Umwelt und des Klimas ist das Umweltstrafrecht. Die Zahl umweltstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren nimmt eklatant zu. Als Betroffener eines umweltstrafrechtlichen Verfahrens drohen neben strafrechtlichen Folgen häufig auch zivil- und verwaltungsrechtliche Folgen.

Es sind jedoch nicht nur Individualpersonen von umweltstrafrechtlichen Verfahren betroffen, sondern es rücken auch immer mehr Unternehmen in den Fokus der Ermittlungsbehörden.

Vor allem im Rahmen von hierarchisch organisierten Unternehmensstrukturen kommt es häufig zu dem Vorwurf eines  Umweltdelikts. Solche Vorwürfe lassen sich präventiv durch organisierte und individuelle Klima-Compliance-Strukturen vermeiden. Als eine der wenigen Kanzleien sind wir auf Umwelt- und Klimacompliance spezialisiert. Im Rahmen unserer Prävention analysieren wir die Strukturen des Unternehmens und decken gezielt Risiken auf, um klima- oder umweltstrafrechtliche Verstöße zu vermeiden.

Das Umweltstrafrecht umfasst im weiteren Sinne alle Normen, die Handlungen gegen die Umwelt mit Kriminalstrafe bedrohen. Den Kern des Umweltstrafrechts bilden Normen des Strafgesetzbuches (§§ 324-330d StGB). Dieser Kern des Umweltstrafrechts wird durch weitere umweltspezifische Straftaten im Strafgesetzbuch, aber auch in zahlreichen Nebengesetzen ergänzt. Spezialgebiete sind das AbfallstrafrechtGewässerschutzstrafrechtBodenschutzstrafrecht, Immissionsschutzstrafrecht sowie das Atom- Gefahrstoff- und Naturschutzstrafrecht.

Umweltstrafverfahren sind „verwaltungsakzessorisch“. Das bedeutet, die Strafbarkeit richtet sich danach, ob ein verwaltungsrechtlicher Verstoß vorliegt oder nicht. 

Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte verfügt über umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht, was für eine erfolgreiche Verteidigung in Umweltstrafverfahren unerlässlich ist. Bei Bedarf können wir hoch spezialisierte Kollegen hinzuziehen, um eine optimale Verteidigung und Vertretung gewährleisten zu können.