Wir verteidigen und beraten Einzelpersonen und Unternehmen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme und Bestechung.

Wir genießen das Vertrauen von GeschäftsführerInnen, Vorständen, Führungskräften, leitenden Mitarbeitern, ManagerInnen und Unternehmensverantwortlichen. 

Wir beraten Unternehmen zur Vergabepraxis, analysieren Risiken und minimieren diese gezielt durch Compliance-Maßnahmen. Wir vertreten Unternehmen in Verfahren wegen der Streichung aus Korruptions- und Complianceregistern.

Das Korruptionsstrafrecht sanktioniert Bestechung und Bestechlichkeit – sowohl im geschäftlichen Verkehr als auch bei Delikten, die nur durch Amtsträger verwirklicht werden können. Korruption ist das Ausnutzen einer Machtstellung, um sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Die Grenzziehung zwischen korrupten Handlungen und Zuwendungen, die Bestandteil eines respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders sind, ist nach wie vor nicht geklärt. Bereits die bloße Einladung zu einem Abendessen kann bei entsprechenden Umständen bereits als Bestechung angesehen werden.

Zentrale Vorschrift für die Sanktionierung der Korruption im Wirtschaftsleben ist der § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Bei Amtsdelikten bestimmt sich die Strafbarkeit der Handlung nach den §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung). 

Ein Korruptionsstrafverfahren kann für Betroffene existenzbedrohende Auswirkungen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen sind insbesondere drohende arbeitsrechtliche Folgen zu beachten. Der bloße Vorwurf eines Korruptionsdelikts kann zu einer Freistellung oder gar zu einer Verdachtskündigung führen. Im Falle einer Verurteilung droht der Verlust der Betriebsrente. Bei Beamtinnen und Beamten droht bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr der Verlust des Beamtenstatus und der Verlust der Pensionsansprüche. Bei Angehörigen freier Berufe, wie Ärztinnen und Ärzten, droht der Widerruf der Approbation.

Bei der Verteidigung in Korruptionsstrafverfahren müssen sämtliche Nebenfolgen, wie arbeits- oder disziplinarrechtliche Folgen berücksichtigt werden. 

Korruptionsverfahren und Strafbarkeitsrisiken können mit einer präventiven Beratung vermieden werden. Im Rahmen von Schulungen von Führungskräften und Mitarbeitern klären wir über branchenspezifische Strafbarkeitsrisiken auf und erläutern die aktuelle Gesetzeslage. Wir erstellen Compliance-Richtlinien zum richtigen Verhalten bei Einladungen und Geschenken. Durch unsere gezielten und branchenspezifischen Maßnahmen unterstützen wir Unternehmen, Korruptionsverfahren zu vermeiden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München verteidigen und beraten bundesweit Einzelpersonen und Unternehmen bei korruptionsstrafrechtlichen Vorwürfen.