Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs trifft Angehörige von Heilberufen besonders hart. Ob Arzt, Zahnarzt, Physiotherapie, Pflegeeinrichtung oder andere Heilberufe im Zusammenschluss eines medizinischen Versorgungszentrums – schon eine Plausibilitätsprüfung oder Vorladung kann erhebliche strafrechtliche und berufsrechtliche Risiken auslösen. Wir verteidigen seit vielen Jahren bundesweit im Medizinstrafrecht und verfügen über besondere Expertise im ärztlichen und pflegerischen Abrechnungswesen.

Spezialisierte Anwälte für Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)

Unsere Strafverteidiger sind auf Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen Abrechnungsbetrugs spezialisiert. Wir kennen die Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen, Rechtsabteilungen der Krankenkassen, Prüfstellen, MD, Kliniken, MVZ und Pflegedienste sowie die Besonderheiten von EBM, GOÄ, GOZ und den Abrechnungssystemen in Therapie- und Pflegeberufen.

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • langjähriger Erfahrung im Medizinstrafrecht
  • hoher Fallzahl im Bereich Abrechnungsbetrug
  • wissenschaftlicher Expertise (zahlreiche Veröffentlichungen zu Abrechnungsbetrugsmodellen in verschiedensten Tätigkeitsbereichen)
  • technischer Auswertungskompetenz (Praxissoftware, Zeitanalysen, Metadaten)
  • strategischer Verteidigung gegenüber KV, PKV und Staatsanwaltschaft
  • Teamverteidigung in umfangreichen MVZ- oder Pflegeverfahren
  • diskreter und effizienter Kommunikation mit Behörden

Typische Einstiegspunkte eines Ermittlungsverfahrens

Vorladung wegen Abrechnungsbetrugs – was jetzt wichtig ist

Wer eine Vorladung von Polizei, Staatsanwaltschaft oder ein Anhörungsschreiben der KV erhält, sollte keinesfalls ohne anwaltlichen Rat eine Aussage machen. Bereits wenige unbedachte Worte können den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, bevor Sie sich äußern.

Typische Anlässe:

  • Patientenbeschwerden/ Strafanzeigen
  • Plausibilitätsprüfung der KV u. Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten
  • Hinweise eines (ehemaligen) Mitarbeiters
  • Abgleich von KV-Daten und Praxisdokumentation

Durchsuchung in Praxis, MVZ oder Pflegeeinrichtung

Durchsuchungen erfolgen häufig frühmorgens und treffen Betroffene völlig unvorbereitet. Ermittler sichern Abrechnungsunterlagen, Serverdaten, Patientenakten, Termindaten und digitale Dokumentation.
In dieser Situation ist wichtig:

  • keine Erklärungen gegenüber Ermittlern abgeben
  • Durchsuchungsbeschluss prüfen lassen
  • sensible Daten sichern
  • sofortige strafrechtliche Beratung einholen

Unser Strafverteidiger-Notruf steht Mandanten in solchen Situationen rund um die Uhr zur Verfügung.

Plausibilitäts- und Auffälligkeitsprüfungen der KV

Viele Verfahren beginnen mit:

  • statistischen Überschreitungen
  • überdurchschnittlichen Fallzahlen
  • Zeitüberschneidungen
  • Doppelabrechnungen (KV/PKV)
  • unvollständiger oder nicht minutengenauer Dokumentation

Wir prüfen die Datenbasis, die angewandten Berechnungsmodelle und widerlegen statistische Annahmen, die regelmäßig fehlerhaft oder unvollständig sind.

Häufige Vorwürfe im Abrechnungsbetrug

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Vorwürfe und unsere Verteidigungsansätze – ausführlich aufbereitet.

Fehlerhafte Abrechnungen entstehen häufig durch organisatorische oder softwarebedingte Fehler – nicht durch strafbares, vorsätzliches Verhalten. Ein fahrlässiger Dokumentationsfehler reicht hingegen für die Annahme eines Betrugs nicht aus.

Typische Vorwürfe:

  • Parallele Abrechnung KV und PKV (Doppelabrechnung)
  • Abrechnung unselbständiger Leistungen (sog. Leistungssplitting)
  • Abrechnung unwirtschaftlicher Leistungen (§ 12 Abs. 1 S. 2 SGB V)
  • Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (§§ 15 Abs. 1, 28 Abs. 1 SGB V, 15 Abs. 1 BMV-Ä)
  • Verstöße gegen vertragsarztrechtliche Vorschriften (z. B. fehlende vertragsärztliche Zulassung)
  • Falsche Abrechnung von Analogleistungen in der PKV (§ 6 Abs. 2 GOÄ)
  • Überschreitungen des Gebührenrahmens (§ 5 Abs. 1 GOÄ)
  • Upcoding (unrichtige Kodierung von Diagnose und Therapie)

Unsere Verteidigung umfasst:

Nachweis fehlenden Vorsatzes

technische Analyse der Abrechnungssoftware

Identifikation von Schnittstellenproblemen

Darstellung organisatorischer Abläufe

Entkräftung statistischer Scheinauffälligkeiten

Überprüfen der Fehlerhaftigkeit des dargelegten Vorwurfs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht

Ziffernfehler in EBM, GOÄ oder GOZ entstehen häufig durch:

  • unterschiedliche Abrechnungsempfehlungen
  • Softwarevorschläge
  • Übergangszeiten nach Ziffernanpassungen
  • medizinische Ermessensspielräume

Viele Streitfragen sind in Literatur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Ermittlungsbehörden neigen dazu, Grenzfälle pauschal als vorsätzlichen Betrug zu werten.

Wir setzen an bei:

  • Auslegung der Gebührenordnung unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen Rechtsprechung
  • medizinischer Vertretbarkeit
  • Fehlerquellen der Abrechnungssysteme
  • Nachweis fehlenden Vorsatzes

Gerade in Pflege und Therapie häufig: Die tatsächlichen Zeiten weichen von der Dokumentation ab bzw. sind zu den abrechenbaren Gesamtstunden unplausibel. Behörden werten dies oft vorschnell als Indiz für einen vorsätzlich begangenen Betrug.

Typische Vorwürfe:

  • angeblich „unplausible“ Zeitketten
  • Überlappungen bei Pflegeleistungen
  • fehlende minutengenaue Dokumentation
  • Abweichungen zwischen realer und dokumentierter Tour
  • Therapien mit unvollständigen Verlaufsangaben

Wir arbeiten den tatsächlichen Ablauf auf:

  • Dienstpläne
  • GPS-Daten
  • Telefonverbindungen
  • Schichtwechsel
  • Doppelbetreuung durch mehrere Mitarbeiter

Jede dieser Grundlagen kann entscheidend sein, um Vorsatzvorwürfe zu entkräften.

Der Vorwurf lautet, eine Leistung sei ganz oder teilweise nicht erbracht worden. Dies ist einer der schwerwiegendsten Betrugsvorwürfe.

Typische Fallgruppen:

  • der Patient war nicht in der Praxis, dennoch wurden Leistungen abgerechnet
  • eine Behandlung/Therapieeinheit/Pflegezeit wurde abgekürzt, aber voll abgerechnet

Ermittlungsbehörden setzen Dokumentationslücken häufig vorschnell einem angeblichen Vorsatz gleich.

Wir stellen klar:

  • was tatsächlich erbracht wurde
  • wie Praxis- oder Pflegeabläufe strukturiert sind
  • wie Dokumentationsfehler entstehen
  • welche Leistungen delegiert oder parallel erbracht wurden
  • welche Abweichungen sozialrechtlich zulässig sind

Durch technische Analysen (Metadaten, Termindaten, Software-Logs) lässt sich häufig die tatsächliche Leistungserbringung nachweisen.

In größeren Strukturen versuchen Ermittlungsbehörden häufig, die Verantwortlichkeit auf Leitungsebene zu verlagern.

Typische Vorwürfe:

  • unzureichende Überwachung angestellter Ärzte
  • Delegationsfehler
  • mangelhafte interne Kontrollsysteme
  • systematische Dokumentationslücken
  • fehlende Schulung des Abrechnungspersonals

Wir verteidigen durch:

  • Darstellung der tatsächlichen Organisationsstruktur
  • Nachweis bestehender Kontrollmechanismen
  • Abgrenzung individueller Fehlleistungen einzelner Mitarbeiter
  • Entlastung der Leitungsebene durch technische und organisatorische Nachweise

Berufsrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Ein strafrechtlicher Betrugsvorwurf führt fast immer zu einem berufsrechtlichen Verfahren.

Risikofaktoren für den Widerruf:

  • Verdacht vorsätzlichen Fehlverhaltens
  • angebliche Unzuverlässigkeit
  • schwerwiegende Dokumentationsmängel
  • systematische Organisationsprobleme

Wir übernehmen:

  • Vertretung im behördlichen Verfahren
  • Erstellung entlastender Stellungnahmen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
  • Koordination mit der strafrechtlichen Verteidigung

Die KV kann Maßnahmen ergreifen wie:

  • Disziplinarverfahren
  • Honorarrückforderungen
  • Auflagen und Kontrollmaßnahmen
  • Ruhen oder Entzug der Zulassung
  • wiederkehrende Sonderprüfungen

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und verteidigen Sie sowohl strafrechtlich als auch gegenüber KV und deren Prüfgremien.

Die wirtschaftlichen Folgen sind oft gravierender als die Strafe selbst.

Strafrechtliche Einziehung

  • Rückforderung angeblich unrechtmäßiger Honorare
  • Rückwirkung über mehrere Jahre
  • Einziehung bei Freiberuflern, MVZ, GmbHs und Trägergesellschaften
  • Summen oft im fünf- bis siebenstelligen Bereich

Zivilrechtliche Regressforderungen

  • Krankenkassen
  • Pflegekassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Sozialhilfeträger
  • MD-Prüfstellen

Wir prüfen jede Forderung einzeln und reduzieren sie regelmäßig erheblich.

Pflegeeinrichtungen und Therapeuten sind besonders stark von Prüf- und Ermittlungsverfahren betroffen.

Mögliche Konsequenzen:

  • Entzug der Pflegezulassung
  • Ausschluss aus Versorgungsverträgen
  • Schließung der Einrichtung
  • Regressforderungen
  • strafrechtliche und sozialrechtliche Doppelbelastung

Wir setzen die gesamte Verteidigung auf eine integrierte Strategie – strafrechtlich, sozialrechtlich und organisatorisch.

PflEin Abrechnungsbetrugsvorwurf kann existenzbedrohend sein:

  • Verlust der Approbation / Kassenzulassung
  • Insolvenzgefahr durch hohe Regressforderungen
  • Imageschäden
  • Verlust von Vertragsbeziehungen
  • berufsrechtliche Verfahren

Unsere Zielsetzung:

Schutz Ihrer beruflichen Reputation

Vermeidung öffentlicher Hauptverhandlungen

frühe Einstellung des Verfahrens

Minimierung finanzieller Folgen

Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München verfügt über fundiertes Wissen in den Rechtsfragen rund um den Abrechnungsbetrug und der notwendigen forensischen Erfahrung in der Vertretung ihrer Interessen gegenüber Krankenkassen, den kassenärztlichen Vereinigungen und Strafverfolgungsbehörden (insb. für Abrechnungsbetrug spezialisierte Zentral-/Generalstaatsanwaltschaften).

Bereits im Jahr 2012 hat sich Rechtsanwalt Dr. Burgert den zahlreichen Varianten des Abrechnungsbetrugs in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung gewidmet (ZWH 2012, 213 ff.).

Zudem veröffentlichen wir auch regelmäßig in medizinischen Fachzeitschriften zum Abrechnungsbetrug, zuletzt unser Rechtsanwalt Dr. Veljovic in der DNP (Die Neurologie und Psychatrie, 05/2025), der Hautnah dermatologie (06/2025), den HNO-Nachrichten (5/2025) und der Zeitschrift für physiotherapeuten (pt – Zeitschrift, 09/2025).

Sollten Sie Beratungsbedarf haben, stehen unsere Anwälte Ihnen sowohl in unserer Kanzlei in München aber auch gerne im Rahmen einer Onlineberatung zur Verfügung.